Arm, alt und ausgegrenzt? Ohne uns!

Sozialpolitische Forderungen der BAG Senior*innenpolitik der Partei DIE LINKE
– beschlossen am 19. Januar 2023

Die wirtschaftliche und energiepolitische Krise trifft alle – aber nicht alle gleichermaßen. Vermögende Menschen gibt es in allen Altersgruppen. Aber von Armut – nicht nur durch die Krise – sind viele alte Menschen besonders bedroht. Jede fünfte Rente in Deutschland liegt unter 500 Euro. (Mit 781 Euro monatlich gilt eine alleinstehende Person bereits als arm). 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter beziehen Grundsicherung.

Die Corona-Politik und die jetzige Krisenpolitik beschleunigt Verarmung weiter. Im Zentrum der Krisenmaßnahmen stehen die erwerbsfähigen Generationen. Verwahrlosung älterer Menschen in der Corona-Pandemie – nicht nur von allein-stehenden Senior*innen, sondern auch in Pflegeeinrichtungen – war kein Einzelfall. Dass die Senior*innen ihre Einmalzahlung als Krisenausgleich erst durch Protest erstreiten mussten, hat ebenfalls schlaglichtartig Defizite der bundesdeutschen Seniorenpolitik offengelegt. Durch die Klimabelastungen sind ältere Menschen zusätzlich immer stärker bedroht. Und der 7. Menschenrechtsbericht des Instituts für Menschenrechte bescheinigt nur vier Bundesländern, inklusionsorientiert zu sein.

Die BAG Senior*innenpolitik der Partei DIE LINKE fordert deshalb Bundes- und Landesregierungen auf, generationenübergreifende soziale Krisenbewältigung durch generationenspezifische Unterstützungsmaßnahmen zu ergänzen und abzusichern.

Im Einzelnen fordern wir:

1. Dauerhafte Ausgleichszahlungen zur Abfederung der steigenden Inflations- und Energiekosten. Einmalzahlungen verhindern Armut nicht. Deshalb wollen wir sofort einen Ortszuschlag für Leistungsbezieher*innen von Grundsicherung im Alter und mittelfristig eine Mindestrente von mindestens 1.200 Euro netto.

2. Eine Sofort-Sicherung mindestens in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums von 678,- Euro,  statt Bürgergeld, ausgestaltet  als individuellen Anspruch (statt Bedarfsgemeinschaften) und „sanktionsfrei“.

3. Wir wollen unbürokratische, verständliche und analog auszufüllende Antragsformulare für den Bezug von Wohngeld Plus. Wir fordern eine breite Kampagne und zugehende Information für die Berechtigten bei Sicherstellung einer kürzeren Bearbeitungsdauer. Wir wollen eine bundesweite Regelung, dass die erfolgte  Antragstellung für Wohngeld vor Mietvertragskündigung schützt.

4. Wir fordern ein bundesweites 29-Euro-Ticket für alle Menschen. 

5. Besondere Bedarfe älterer und pflegebedürftiger  Menschen – mit und ohne Behinderungen – müssen anerkannt und zusätzlich finanziert werden. Das betrifft alle Energiekosten, auch bei Ofenheizung und Aufwendungen für therapiegemäße Ernährung.

6. Wir fordern eine dauerhafte Anhebung der monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale für alle Menschen mit Pflegebedarf von 40 Euro auf 60 Euro!

7. Wir fordern als Sofortmaßnahme ein Pflegewohngeld aus Steuermitteln in allen Bundesländern mit dem Ziel, dass kein/e Pflegeheimbewohner/in und kein häuslich gepflegter Mensch unter den durchschnittlichen Sozialhilfesatz im jeweiligen Bundesland fällt. 

8. Wir fordern eine sofortige Deckelung und Absenkung der Eigenanteile in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen auf dem Niveau von Januar 2022 sowie eine Anhebung des häuslichen Pflegegeldes. Zur Finanzierung wird die Beitragsbemessungs-grenze der Pflegeversicherung sofort angehoben und der Einstieg in die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung („Bürgerversicherung“) vollzogen.

9. Wir fordern die Festschreibung der kommunalen Altenhilfeplanung als gesetzliche Pflichtaufgabe. Eine dementsprechende Reform des §71 SGB XII muss verbunden werden mit einer bedarfsgerechten Steuerfinanzierung kommunaler, inklusiver und seniorengerechter Infrastruktur. Finanzierungsquelle sind Vermögensabgaben und Vermögenssteuern.

10. Kürzungen in der sozialen Infrastruktur, insbesondere für Begegnungsstätten und Beratungsstellen für älterer und unterstützungsbedürftiger Menschen müssen durch eine gemeinsame Bundes- und Landesfinanzierung ausgeschlossen werden.